Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 23.03.17

1. Geltung

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte des Einzelunternehmens Johannes Eder. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.2 Der Kunde erklärt sich spätestens durch die Entgegennahme der Lieferung oder Inanspruchnahme der Leistung mit den auf bereits bei Vertragsschluss hingewiesenen und derentwegen die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafften AGB einverstanden.

2. Erstellung und Änderung von Internet-Seiten

2.1 Wird die Erstellung oder Änderung von Internet-Seiten vereinbart, so erhält der Kunde an diesen ein einfaches Nutzungsrecht, das ihn zu deren Verwendung zu den vertraglich vereinbarten Zwecken berechtigt. Wird ein Zweck nicht ausdrücklich vereinbart, so gilt als Zweck die Präsentation des Kunden im Internet. Die im Rahmen eines Angebots oder Auftrags entworfenen oder erstellten Internet-Seiten sind inklusive der einzelnen Bestandteile urheberrechtlich geschützt und dürfen weder verändert noch weitergegeben werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.

2.2 Die Internet-Seiten setzen sich aus einzelnen Dateien bestimmter Dateiformate zusammen und werden auf Grundlage der im Vertrag angegebenen Beschreibungen erstellt. Das Einzelunternehmens Johannes Eder ist berechtigt, alle zur Erstellung der Internet-Seiten notwendigen Entscheidungen, insbesondere die Wahl der Programmiertechnik sowie die genaue Ausgestaltung und Umsetzung des grafischen Designs, selbständig zu treffen, es sei denn, hierüber liegt eine besondere Vereinbarung mit dem Kunden vor. Hinsichtlich der Erstellung der Internet-Seiten kann der Kunde dem Einzelunternehmen Johannes Eder Änderungswünsche mitteilen. Das Einzelunternehmen Johannes Eder unterbreitet dem Kunden diesbezüglich ein Angebot zur entgeltlichen Änderung der Internet-Seiten, es sei denn, es wurde eine anderweitige Vereinbarung getroffen.

2.3 Aufgrund der vielfältigen Konfigurationsmöglichkeiten der Browser und Internet-Terminals lässt sich nicht vermeiden, dass Darstellung und Funktionsfähigkeit der Internet-Seiten bei einer bestimmten Konfiguration von der Vereinbarung abweichen. Die Leistungspflicht des Einzelunternehmens Johannes Eder beschränkt sich daher darauf, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie bei der zum Zeitpunkt der Fertigstellung am häufigsten verwendeten Konfiguration den vereinbarten Kriterien entsprechen. Die Leistungspflicht erstreckt sich insbesondere nicht darauf, die Internet-Seiten so zu gestalten, dass sie auch auf den zukünftigen Versionen der Browser vereinbarungsgemäß angezeigt werden bzw. funktionieren. Aufgrund der unterschiedlichen Leistungsspektren der Internet-Provider ist das Einzelunternehmens Johannes Eder nicht verpflichtet, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie auch bei deren Veröffentlichung auf einem anderen als im Vertrag bezeichneten Internet-Server fehlerfrei dargestellt werden bzw. funktionieren.

2.4 Der Kunde ist verpflichtet, dem Einzelunternehmens Johannes Eder alle Materialien und Informationen, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind. Wird etwaig benötigtes Material von dem Einzelunternehmen Johannes Eder zur Verfügung gestellt, übernimmt der Kunde durch die abschließende Bestätigung der Dienstleistung (Freigabe zur Veröffentlichung bzw. Online-Stellung) für die auf seinen Wunsch erfolgte Nutzung des Materials die volle Haftung.

2.5 Das Einzelunternehmen Johannes Eder behält sich das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und auf dessen Internet-Seiten zu verweisen. Der Kunde ist verpflichtet, auf den Internetseiten, zu deren Nutzung er berechtigt ist, einen Hinweis auf die das Einzelunternehmen Johannes Eder in angemessenem Umfang zu dulden. Dieser Hinweis kann mit einem Verweis auf die Internetseiten des Einzelunternehmen Johannes Eder verbunden werden.

2.6 Für die Erstellung von Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Film- oder Musiksequenzen, Animationen, Programmen, Skripten und ähnliche Leistungen gelten die Bestimmungen in 2.1 bis 2.5 entsprechend.

3. Eintragung in Suchmaschinen

Wird die Eintragung in Online-Suchdienste von Internet-Inhalten (Suchmaschinen) vereinbart, so gilt als Leistung die Anmeldung der betreffenden Internet-Präsenz beim jeweiligen Online-Suchdienst. Da über die Aufnahme und den Zeitpunkt einer Eintragung der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine bestimmt, ist die tatsächliche Aufnahme der Eintragsdaten in eine Suchmaschine nicht zur Erfüllung des Einzelunternehmen Johannes Eder obliegenden Leistungspflicht erforderlich. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten, v. a. Stichwörter und Beschreibungen, nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.

4. Domain-Registrierung

4.1 Wird die Verschaffung und Pflege von Internet-Adressen (Domains) vereinbart, so wird die das Einzelunternehmen Johannes Eder im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kooperationspartner des Einzelunternehmens Johannes Eder lediglich als Vermittler tätig. Die Registrierungsdaten werden ohne Gewähr weitergeleitet. Das Einzelunternehmen Johannes Eder hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und kann deshalb nicht garantieren, dass die bestellte Domain dem Kunden zugeteilt wird, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat.

4.2 Der Kunde garantiert, dass die bestellte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Domain bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren, wenn Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die das Einzelunternehmen Johannes Eder zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen.

5. Online-Marketing

5.1 Werden Marketing-Dienstleistungen (z. B. Suchmaschinenmarketing) vereinbart, so tritt die das Einzelunternehmen Johannes Eder im Auftrag des Kunden auf. Hierbei übernimmt der Kunden die volle Haftung für die zuvor vereinbarten durchzuführenden Marketingmaßnahmen (z. B. Foren- und Blog-Einträge). Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Kunde das Einzelunternehmen Johannes Eder frei.

5.2 Im Rahmen von Marketing-Dienstleistungen vom Kunden zur Verfügung gestelltes Film- oder Bildmaterial wird von dem Einzelunternehmen Johannes Eder nur unter Ausschluss etwaiger Haftungsrisiken verwendet. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind. Wird etwaig benötigtes Material von dem Einzelunternehmen Johannes Eder zur Verfügung gestellt, übernimmt der Kunde durch die abschließende Bestätigung der Dienstleistung (Freigabe zur Veröffentlichung bzw. Online-Stellung) für die auf seinen Wunsch erfolgte Nutzung des Materials die volle Haftung.

5.3 Werden Dienstleistungen im Bereich des sog. E-Mail-Marketing (z. B. Newsletter-Versand) beauftragt, übernimmt der Kunde die volle Haftung für die Einhaltung der hierfür vorgeschriebenen gesetzlichen Regelungen. Insbesondere gewährleistet der Kunde, dass der Versand an die vorgesehenen E-Mail-Adressen und deren Verwendung den rechtlichen Anforderungen entspricht.

6. Software

Wird die Programmierung oder die Anmietung (Nutzungs-Lizenz) von Software vereinbart, so beinhaltet der Auftrag ausschließlich Erstellung bzw. Benutzung der jeweiligen Software. Ein etwaig gewünschter Support durch das Einzelunternehmen Johannes Eder ist davon nicht erfasst und muss jeweils zusätzlich vereinbart werden.

7. Leistungserbringung durch Dritte

Das Einzelunternehmen Johannes Eder ist berechtigt, sich zur Erfüllung der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Auch in diesem Fall bleibt aber weiterhin das Einzelunternehmen Johannes Eder als Ansprech- und Vertragspartner für die Erfüllung der Vertragspflichten verantwortlich.

8. Angebote, Terminangaben und Preise

Soweit nicht anders angegeben, sind Angebote und Terminangaben freibleibend und unverbindlich. In diesem Fall bedürfen Bestellungen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch das Einzelunternehmen Johannes Eder.

9. Leistungs- und Zahlungsbedingungen

9.1 Der Leistungsumfang wird durch verbindliche Angebot. Kostenvoranschläge gelten nur für die darin aufgeführten Arbeiten.

9.2 Bei Aufträgen für individuelle Bedürfnisse des Auftraggebers behält sich das Einzelunternehmen Johannes Eder vor, von im Vorfeld gemachten Kostenvoranschlägen abzuweichen, wenn der Vertragspartner nach Auftragserteilung darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nimmt.

9.3 Angebote sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, 4 Wochen gültig.

9.4 Das Einzelunternehmen Johannes Eder ist bei Werkleistungen berechtigt, für in sich abgeschlossene Teile des Werkes Abschlagszahlungen für die erbrachten, vertragsgemäßen Leistungen zu verlangen. Als in sich abgeschlossene Teile des Werkes gelten die zwischen des Einzelunternehmen Johannes Eder und dem Kunden vereinbarten einzelnen Leistungspositionen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden nicht das ihm vertragsgemäß zu übertragende Eigentum an den abgeschlossenen Teilen des Werkes bereits übertragen oder Sicherheitsleistung hierfür erbracht wurde.

9.5 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist München.

9.6 Gerät das Einzelunternehmen Johannes Eder verschuldet in Leistungsverzug, so kann der Vertragspartner nach Setzen einer Nachfrist von vier Wochen mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9.7 Vom Vertragspartner gewünschte Änderungen verlängern die Leistungsfrist um eine dann zu vereinbarende angemessene Zeit.

9.8 Änderungen an Produkten und Dienstleistungen, insbesondere aufgrund des technischen Fortschritts, bleiben dem Einzelunternehmen Johannes Eder jederzeit ohne Vorankündigung vorbehalten.

9.9 Das Einzelunternehmen Johannes Eder ist zu Teillieferungen berechtigt.

9.10 Leistungsverzögerungen aufgrund eines Ausfalls von Kommunikationsnetzen können nicht ausgeschlossen werden. Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung geschlossener Verträge nicht ermöglichen, ist das Einzelunternehmen Johannes Eder berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.

9.11 Datenträger, Versand- und Reisekosten werden separat in Rechnung gestellt.

9.12 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist das Einzelunternehmen Johannes Eder berechtigt, für jede Mahnung außer der Erstmahnung eine Mahngebühr von 5,00 € zu erheben und die Leistungserbringung einzustellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass durch die Mahnungen überhaupt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Sonstige gesetzliche Schadensersatz- oder Zinszahlungsansprüche aus dem Gesichtspunkt des Verzugs bleiben ausdrücklich vorbehalten.

10. Vorzeitige Beendigung

Sofern ein Projekt durch den Auftraggeber aus Gründen eingestellt wird, die das Einzelunternehmen Johannes Eder nicht zu vertreten hat, steht dem Einzelunternehmen Johannes Eder die volle Aufwandsentschädigung wie im Projektvertrag bzw. im Angebot beziffert aus dem gesamten Projekt unabhängig vom Zeitpunkt der Einstellung zu. Dies betrifft nur die Aufwendungen für Leistungen und Dienstleistungen von dem Einzelunternehmen Johannes Eder Evtl. anzuschaffende Hard- und Software sowie andere geplante Anschaffungen sind von dieser Regelung ausgenommen, sofern sie noch nicht getätigt wurden.

11. Eigentums- und Abtretungsvorbehalt

11.1 Das Einzelunternehmen Johannes Eder behält sich das Eigentum an einer gelieferten Sache bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Rechtsgeschäften handelt.

11.2 Die Übertragung eines Rechts steht unter der Bedingung, dass der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller aus früheren Rechtsgeschäften hervorgegangenen Forderungen zahlt.

11.3 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die Bestimmungen in 10.1 und 11.4 unter der Einschränkung, dass sich der Eigentumsvorbehalt lediglich auf das konkret zugrunde liegende Vertragsverhältnis bezieht und nicht auf sämtliche Forderungen, aus der Geschäftsverbindung erstreckt wird.

12. Haftung

12.1 Ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsschluss, sonstiger Pflichtverletzungen oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegen das Einzelunternehmen Johannes Eder als auch gegen die Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Einzelunternehmens Johannes Eder ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Diese Beschränkung gilt nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt. Im letztgenannten Fall ist die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, voraussehbaren Schäden begrenzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung von Materialien, Inhalten oder Domains beruhen, stellt der Kunde das Einzelunternehmen Johannes Eder frei.

12.2 Wird aufgrund einer Mangelanzeige durch den Kunden des Einzelunternehmens Johannes Eder im Wege einer Überprüfung festgestellt, dass der Mangel durch den Kunden selbst verursacht wurde, ist dieser verpflichtet, die für die Überprüfung aufgewendete Zeit entsprechend der üblichen Stundesätze als Schaden zu begleichen.

13. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen das Einzelunternehmen Johannes Eder, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Eingriffe und Anordnungen, Feuer, Hochwasser, Verkehrssperrung, Aussperrung, Energiemangel, Streik, Mobilmachung und Krieg.

14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

14.1 Gegen Forderungen des Einzelunternehmens Johannes Eder kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

14.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als dass sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

15. Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Benutzerkennungen und Passwörter, die ihm von dem Einzelunternehmen Johannes Eder zum Zwecke der Vertragserfüllung mitgeteilt werden, geheim zu halten. Für Schäden, die durch den Verstoß gegen diese Pflicht entstehen, haftet der Kunde.

16. Datenschutz

16.1 Das Einzelunternehmen Johannes Eder weist gem. § 33 BDSG darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten gespeichert werden. Diese werden gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen, Kooperationspartner, an der Registrierung von Domains beteiligte Dritte und die Betreiber von Suchmaschinen übermittelt und im üblichen Umfang veröffentlicht. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.

16.2 Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist nicht auszuschließen, dass bei Datenübertragungen im Internet unberechtigte Dritte von übertragenen Daten Kenntnis erlangen. Dieses Risiko ist dem Kunden bekannt und wird von ihm in Kauf genommen.

17. Sonstiges

17.1 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Einzelunternehmen Johannes Eder und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrags getroffen wurden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

17.2 Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, so gelten diese als angenommen. Das Einzelunternehmen Johannes Eder verpflichtet sich, den Kunden bei Zugang der Änderungen nochmals ausdrücklich auf die Folgen der widerspruchslosen Hinnahme hinzuweisen.

17.3 Geschäftssitz des Einzelunternehmen Johannes Eder ist München.

17.4 Sollten einzelne dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Unwirksame Regelungen sind von beiden Parteien durch die Bedingungen zu ersetzen, die der ursprünglichen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommen. Für die Abwicklung aller Verträge mit der dem Einzelunternehmen Johannes Eder gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber ein Vollkaufmann ist. Es findet deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts Anwendung.

17.5 Ist der Kunde Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstands im Inland, so ist der Gerichtsstand München. Dies gilt auch dann, wenn der von de, Einzelunternehmen Johannes Eder in Anspruch genommene Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

17.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.